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BORDELHA
Okzitanisches Dorf
Langages :
Vorschriften
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Verordnung über die Verbrennung von Grünabfällen.
Seit März 2017 haben sich die Vorschriften zur Verbrennung von Grünabfällen in der Dordogne geändert.
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Es ist strengstens verboten, vom 1. März bis 30. September zu brennen.
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Vom 1. Oktober bis Ende Februar sind die Regelungen unterschiedlich, wenn Sie in einer ländlichen Gemeinde oder in einer städtischen Gemeinde wohnen.
Vorsorgeprinzipien müssen respektiert und Genehmigungen beantragt werden.
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Für mehr Informationen:
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Verordnung und Liste der Landgemeinden
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Erklärungsformular für die Verbrennung von Grünabfällen
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Ausnahmeformular für das Verbot der Verbrennung von Grünabfällen
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Dekret der Präfektur über Lärm in der Nachbarschaft
Provisorische Renovierungs-, Heimwerker- oder Gartenarbeiten durchgeführt byEinzelpersonen Tools verwenden oder von Geräten wahrscheinlich um einen zu verursachenembarrassment für die Nachbarschaft wie RasenmäherRasen, Betonmischer,Kettensägen, Bohrmaschinen, Hobel oder Motorsägen cannotSei done que:​
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die Arbeitstage von8:30 bis 12:00 Uhrund von14:30 bis 19:30 Uhr
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Samstags ab9 bis 12 Uhrund von15:00 bis 19:00 Uhr
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​Sonntage und Tageholiday de10 bis 12 Uhr
Auszug aus dem Dekret der Präfektur Nr. 24-2016-06-02-005
Privateigentum - Artikel 20
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