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Vorschriften

  • Verordnung über die Verbrennung von Grünabfällen.

Seit März 2017 haben sich die Vorschriften zur Verbrennung von Grünabfällen in der Dordogne geändert.

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Es ist strengstens verboten, vom 1. März bis 30. September zu brennen.

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Vom 1. Oktober bis Ende Februar sind die Regelungen unterschiedlich, wenn Sie in einer ländlichen Gemeinde oder in einer städtischen Gemeinde wohnen.

Vorsorgeprinzipien müssen respektiert und Genehmigungen beantragt werden.

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Für mehr Informationen:

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Verordnung und Liste der Landgemeinden

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Erklärungsformular für die Verbrennung von Grünabfällen

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Ausnahmeformular für das Verbot der Verbrennung von Grünabfällen

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  • Dekret der Präfektur über Lärm in der Nachbarschaft

Provisorische Renovierungs-, Heimwerker- oder Gartenarbeiten durchgeführt byEinzelpersonen Tools verwenden oder von Geräten wahrscheinlich um einen zu verursachenembarrassment  für die Nachbarschaft wie RasenmäherRasen, Betonmischer,Kettensägen, Bohrmaschinen, Hobel oder Motorsägen cannotSei done que:​

  • die Arbeitstage von8:30 bis 12:00 Uhrund von14:30 bis 19:30 Uhr

  • Samstags ab9 bis 12 Uhrund von15:00 bis 19:00 Uhr

  • ​Sonntage und Tageholiday de10 bis 12 Uhr

Auszug aus dem Dekret der Präfektur Nr. 24-2016-06-02-005

Privateigentum - Artikel 20

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Regulation Nachbarschaftslärm

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