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Vorschriften

  • Verordnung über die Verbrennung von Grünabfällen.

Seit März 2017 haben sich die Vorschriften zur Verbrennung von Grünabfällen in der Dordogne geändert.

Es ist strengstens verboten, vom 1. März bis 30. September zu brennen.

Vom 1. Oktober bis Ende Februar sind die Regelungen unterschiedlich, wenn Sie in einer ländlichen Gemeinde oder in einer städtischen Gemeinde wohnen.

Vorsorgeprinzipien müssen respektiert und Genehmigungen beantragt werden.

Für mehr Informationen:

Verordnung und Liste der Landgemeinden

Erklärungsformular für die Verbrennung von Grünabfällen

Ausnahmeformular für das Verbot der Verbrennung von Grünabfällen

  • Dekret der Präfektur über Lärm in der Nachbarschaft

Provisorische Renovierungs-, Heimwerker- oder Gartenarbeiten durchgeführt byEinzelpersonen Tools verwenden oder von Geräten wahrscheinlich um einen zu verursachenembarrassment  für die Nachbarschaft wie RasenmäherRasen, Betonmischer,Kettensägen, Bohrmaschinen, Hobel oder Motorsägen cannotSei done que:​

  • die Arbeitstage von8:30 bis 12:00 Uhrund von14:30 bis 19:30 Uhr

  • Samstags ab9 bis 12 Uhrund von15:00 bis 19:00 Uhr

  • Sonntage und Tageholiday de10 bis 12 Uhr

Auszug aus dem Dekret der Präfektur Nr. 24-2016-06-02-005

Privateigentum - Artikel 20

Regulation Nachbarschaftslärm

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